Steuerbegünstigte Benefits überzeugen im Fachkräftewettbewerb

Grafik Talente-Schwerpunkt Netto-Entgelt-Optimierung, Icons um Euro-Zeichen gruppiert

Talente Ausgabe 4/2018 (Grafik: WRS/Projektgruppe)

Die Bezahlung spielt nach wie vor eine entscheidende Rolle, um als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Das gilt auch in Zeiten, in denen flexible Rahmenbedingungen und eine gute Balance zwischen Beruf und Privatleben einen hohen Stellenwert einnehmen. Geht es um die besten Bruttogehälter, ist es für Mittelständler oft nicht möglich, mit größeren Konkurrenten mitzuhalten. Im Wettbewerb um begehrte Fachkräfte können sie trotzdem wichtige Punkte  sammeln, wenn sie stattdessen steueroptimierte Zusatzleistungen anbieten.

Leistungen, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt, werden auch als Benefits bezeichnet. Für Mittelständler besonders interessant sind die finanziellen Zuwendungen, die der Gesetzgeber von der Steuer und Sozialversicherung befreit hat oder nur pauschal besteuert. Wenn Arbeitgeber beispielsweise Handy- und Internetkosten bezuschussen, Kindergartengebühren erstatten oder bei Gesundheitsmaßnahmen finanziell unterstützen, können sie dadurch die Nettogehälter ihrer Mitarbeiter erhöhen und gleichzeitig die Lohnnebenkosten reduzieren.

Eine durchdachte Benefits-Strategie macht Arbeitgeber attraktiver

Während Gehaltsextras bei großen Unternehmen oft als selbstverständlich betrachtet werden, können kleinere Firmen damit beim Werben um Fachkräfte eine beachtliche Wirkung erzielen, weil sie diese viel persönlicher vermitteln können. Damit die Benefits positiv wahrgenommen werden, müssen sie allerdings zu den Bedürfnissen der Mitarbeiter passen. Nur weil der Firmenchef Yoga für sich entdeckt hat, ist ein bezuschusster Gesundheitskurs nicht automatisch für die gesamte Belegschaft attraktiv. Stattdessen sollten die angebotenen Extras nicht nur auf die speziellen Rahmenbedingungen im Betrieb abgestimmt sein, sondern möglichst flexibel ausgestaltet werden können, damit sie in unterschiedlichen Lebenssituationen der Beschäftigten interessant sind. Die Belegschaft ausführlich und verständlich über die konkreten Angebote zu informieren, ist für ihren Erfolg ebenfalls entscheidend. Die Mitarbeiter müssen nachvollziehen können, wie sich die Leistungen auf ihre Gehaltsbestandteile auswirken. Irgendwann wird allerdings die attraktivste Extraleistung zur Gewohnheit und verliert dadurch an Wirkung. Nach einer gewissen Zeit braucht es neue Impulse, um einen nachhaltigen Effekt zu erzielen. Eine clevere Benefits-Strategie wird deshalb stets mehrere Zusatzleistungen umfassen, die der Arbeitgeber nicht alle auf einmal, sondern in zeitlichem Abstand zueinander anbieten kann.

Büro, Mitarbeiterin mit Yoga-Matte blickt in die Kamera, im Hintergrund Kollegen am Bildschirm

Extras müssen zur Lebenssituation der Beschäftigten passen (Foto: fizkes/Fotolia.com)

Die Maßnahmen zur Entgeltgestaltung werden von den Finanzverwaltungen sehr genau überprüft. Um unliebsame Überraschungen bei einer späteren Prüfung zu vermeiden, empfehlen Steuerexperten bereits vorab eine sogenannte Anrufungsauskunft beim Betriebsstätten-finanzamt einzuholen. Insgesamt gibt es mehr als 80 Möglichkeiten zur Entgeltoptimierung. In der Praxis sind vor allem die Instrumente sinnvoll, die sich mit überschaubarem administrativem Aufwand umsetzen lassen:

Flexibel einsetzbar: Sachleistungen statt mehr Gehalt

Sehr variabel ist der steuer- und abgabenfreie Sachbezug, der ermöglicht, jedem Mitarbeiter eine Sachleistung bis zu 44 Euro pro Monat zu gewähren. Beispiele dafür sind Tank- oder Einkaufsgutscheine. Zu persönlichen Anlässen wie Hochzeiten oder Firmenjubiläen können weitere 60 Euro dazukommen. Auch die immer beliebter werdenden Mitarbeiterkarten, auf die der Arbeitgeber Beträge aufladen kann, basieren in der Regel auf diesen Grundlagen. Diese Guthaben können die Mitarbeiter flexibel nutzen, beispielsweise zum Einkaufen, Reisen oder Essengehen und bei unzähligen Akzeptanzstellen einlösen. Auch größere Anschaffungen sind damit möglich, weil die Beträge angespart werden können.

Erholen, bewegen, gesund bleiben und dabei Steuern sparen

Besonders einfach umzusetzen ist zudem die Erholungsbeihilfe. Mit ihr kann ein Unternehmen die Urlaubspläne oder andere der Erholung dienende Maßnahmen finanziell unterstützen. Im Gegensatz zum Urlaubsgeld wird sie nur mit 25 Prozent pauschal versteuert und ist sozialversicherungsfrei. Erlaubt sind jährliche Beträge bis zu 156 Euro pro Mitarbeiter sowie zusätzlich 104 Euro für dessen Partner und weitere 52 Euro für jedes seiner Kinder. Diese können an den Mitarbeiter ausbezahlt werden – Voraussetzungen dafür sind die Pauschal-versteuerung sowie die Einhaltung einiger weiterer gesetzlicher Vorgaben. Auch Maßnahmen der Gesundheitsförderung können mit bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr vom Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei unterstützt werden. Denkbar sind beispielsweise Zuschüsse zu Bewegungsprogrammen oder zu Maßnahmen für eine gesunde Ernährung, zur Suchtprävention oder zur Stressbewältigung.

Fahrzeug- und Fahrradleasing sind bei Mitarbeitern besonders gefragt

Tisch, Autoschlüssel liegen neben Taschenrechner auf ausgedruckten Zahlentabellen

Dienstwagen oder Dienstrad sind besonders beliebt (Foto: v.poth/Fotolia.com)

Ein beliebtes Extra ist der Dienstwagen oder das Dienstrad – die Mitarbeiter müssen für die Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Modells zwar Steuern und Abgaben zahlen, haben dafür aber keine Anschaffungskosten. Besonders interessant wird das Modell für Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber nicht aufgrund ihrer Funktion und Aufgabe einen Firmenwagen erhalten, sondern diesen im Rahmen einer Gehaltsumwandlung über den Arbeitgeber nutzen können. Dabei wird die Leasingrate vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen und so sein zu versteuerndes Einkommen reduziert. Der Mitarbeiter darf das Fahrzeug privat nutzen, muss allerdings ein Prozent vom Bruttolistenneupreis als geldwerten Vorteil versteuern. Das Unternehmen spart Lohnnebenkosten und kann die Leasingraten als Betriebsausgaben bilanzieren.

 

Zuschuss zur Altersvorsorge

Durch die zu erwartende Rentenlücke gewinnt die betriebliche Altersversorgung (bAV) an Gewicht. Dazu trägt das Betriebsrentenstärkungsgesetz bei, das neue Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber einräumt und höhere Freibeträge gewährt. Allerdings gilt ab 2019 der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss für Neuverträge, soweit der Betrieb durch eine Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Künftig muss er pauschal 15 Prozent des Umwandlungsbeitrags zugunsten der Beschäftigten an die durchführende Versorgungs-einrichtung weiterleiten. Ab 2022 gilt diese Verpflichtung dann auch für Bestandsfälle.

Unterstützung bei Kinderbetreuung

Kleiner Junge und kleines Mädchen spielen zu Hause mit Plüschtieren

Auch Kosten für einen Kindergartenplatz können steuer- und versicherungsfrei übernommen werden (Foto: very_ulissa/Fotolia.com)

 Der Arbeitgeber kann zudem die Kosten für einen Kindergarten steuer- und versicherungsfrei übernehmen – vorausgesetzt er zahlt die Unterstützung zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn. Experten empfehlen, nicht den ganzen Betrag zu erstatten, weil der Kindergartenzuschuss automatisch wegfällt, sobald die Kinder das sechste Lebensjahr erreichen. Ist dann die finanzielle Lücke besonders groß, kann durch die Enttäuschung der Mitarbeiter sogar ein negativer Effekt entstehen.

 

Beiträge zur Mobilität im Netz oder im realen Leben

Auch mit einem Fahrtkostenzuschuss lassen sich die Nettogehälter der Mitarbeiter aufstocken. Dieser wird pauschal mit 15 Prozent versteuert und darf den Betrag nicht übersteigen, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte. Angerechnet werden 30 Cent pro Kilometer für die Strecke vom Wohnort zur ersten Arbeitsstätte für pauschal 15 Tage jeden Monat. Alternativ können Aufwendungen für eine Bahnfahrkarte oder Carsharing in voller Höhe erstattet werden. Nutzt ein Arbeitnehmer seinen privaten Internetanschluss auch für betriebliche Zwecke, kann das Unternehmen die Kosten im Rahmen der Internetpauschale für Anschluss, Hard- und Software mit bis zu 50 Euro monatlich bezuschussen. Auch hier sind jeweils pauschale Steuern abzuführen, dafür verbleiben die Leistungen aber sozialversicherungsfrei.

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