„Die berufliche Anerkennung klärt, wo ein ausländischer Mitarbeiter fachlich steht“

Seit Anfang 2016 ist Filippos Tsaridis bei der Lorenz Elektrotechnik GmbH beschäftigt. Für den griechischen Elektrofachmann ist sein deutscher Arbeitgeber ein Glücksfall. Er hat in dem Familienbetrieb nicht nur einen attraktiven Arbeitsplatz und nette Kollegen gefunden, sondern auch eine Chefin, die ihn in seiner Entwicklung fördert und ihm aktiv dabei hilft, dass seine berufliche Qualifikation in Deutschland anerkannt wird.

Grafik Schwerpunkt Ausländische Fachkräfte aus dem Talente Heft Nr. 1/2019

Quelle: WRS/Projektgruppe

Fast ein Jahr lang ist Filippos Tsaridis auf der Suche nach einer Arbeitsstelle in der Region, bevor er zu Lorenz Elektrotechnik in Musberg kommt. Eine Bekannte hat ihn der Firmenchefin Petra Lorenz empfohlen, die zu dieser Zeit verzweifelt nach zusätzlichen Mitarbeitern sucht. Der Familienbetrieb plant und realisiert anspruchsvolle Elektroninstallationen für betriebliche und private Kunden. Er ist ISO-zertifiziert und setzt auf hohe Qualitätsstandards. „Gut ausgebildete Fachleute sind für uns schon immer die wichtigste Ressource“, erläutert die Enkelin des Firmengründers, die den Betrieb in der dritten Generation führt.

Sie lädt den griechischen Elektrofachmann deshalb umgehend zu einem Vorstellungsgespräch ein. Beim anschließenden Probearbeiten hinterlässt Filippos Tsaridis einen so guten Eindruck, dass die Unterschrift unter den Arbeitsvertrag danach nur noch Formsache ist. Der Start im Unternehmen fällt dem Griechen leicht, denn er wird sehr herzlich aufgenommen. Die praktische Arbeit läuft in Deutschland nicht grundlegend anders als in seiner Heimat und die Projektverantwortlichen binden ihn sofort in die laufenden Aufträge ein. Dass in dem zertifizierten Betrieb vieles schriftlich dokumentiert wird, ist allerdings eine Herausforderung. Er kann sich zwar ganz gut auf Deutsch verständigen, aber die Fachbegriffe bereiten ihm anfangs Schwierigkeiten. Auch die deutschen Sicherheitsvorschriften und Verordnungen hat er zwangsläufig nicht parat.

Petra Lorenz, Geschäftsführerin (Foto: WRS/Verena Andrei)

„Für mich ist der Nutzen einer beruflichen Anerkennung unbestritten, denn sie bringt sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Mitarbeiter selbst Sicherheit darüber, dass er sein Metier beherrscht. Technologische Entwicklungen machen in unserer Branche auch immer wieder neue Zusatzqualifikationen erforderlich, für die ein anerkannter Abschluss vorausgesetzt wird. Wünschen würde ich mir allerdings, dass es im Anerkennungsprozess mehr Standards gäbe und auch die Nachqualifizierung Beschäftigter finanziell gefördert würde.“

Ohne anerkannten Abschluss ist ein Mitarbeiter nur begrenzt einsetzbar

„Dass wir Filippos deshalb nicht sofort als vollwertige Fachkraft einsetzen können würden, war uns bewusst“, so Petra Lorenz. Bestimmte Aufgaben dürfen im Elektrohandwerk nur mit einem anerkannten Abschluss bzw. den entsprechenden Sicherheitsschulungen ausgeführt werden. Die Unternehmerin bestärkt ihren neuen Mitarbeiter deshalb darin, sich die Gleichwertigkeit seiner Qualifikation offiziell bestätigen zu lassen. Seit 2012 gibt es für ausländische Fachkräfte einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf ein entsprechendes Verfahren. Weil er sich davon auch bessere Entwicklungsmöglichkeiten verspricht, geht Filippos Tsaridis auf den Vorschlag seiner Chefin ein.

Um den Prozess zu starten, muss er Unterlagen auf Deutsch vorlegen, die die Inhalte seiner Ausbildung in Griechenland dokumentieren. Es gibt zunächst ein Missverständnis darüber, welche Dokumente genau erforderlich sind und wer für die Übersetzung verantwortlich ist. Das führt dazu, dass sich das Verfahren zu Beginn verzögert. Mit Unterstützung seiner Chefin kann der griechische Handwerker schließlich alle wichtigen Unterlagen bei der Handwerkskammer einreichen. Zur Bewertung seiner Qualifikation wird er zusätzlich zu einem Gespräch ins Elektro Technologie Zentrum Stuttgart (ETZ) eingeladen.

Fehlende Kenntnisse können nachqualifiziert werden

Nach einigen Wochen kommt ein Schreiben, in dem aufgelistet ist, welche Kenntnisse er sich zusätzlich aneignen muss, um die Kriterien der deutschen Gesellenprüfungsordnung zu erfüllen. Auch geeignete Kurse am ETZ werden dafür empfohlen. Bis er dann tatsächlich mit den Schulungen starten kann, sind seit der Antragstellung fast eineinhalb Jahre vergangen. Sein Arbeitgeber übernimmt die Kosten der Nachqualifizierung und stellt ihn die Hälfte der Zeit dafür frei, für den Rest nimmt er Urlaub. Ab dem kommenden Jahr können solche Kurse von der Kammer gefördert werden. Filippos Tsaridis hat die erforderlichen Schulungen Anfang 2019 abgeschlossen und erfüllt damit alle Voraussetzungen, um als anerkannter Elektroniker Energie- und Gebäudetechnik arbeiten zu können.

Porträt von Filippos Tsaridis, Facharbeiter Elektrotechnik, LORENZ Elektrotechnik GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Foto: WRS/Verena Andrei)

Filippos Tsaridis, Facharbeiter Elektrotechnik, LORENZ Elektrotechnik GmbH, Leinfelden-Echterdingen (Foto: WRS/Verena Andrei)

„Obwohl es einiges an Zeit, Energie und Geld gekostet hat, bin ich sehr froh darüber, dass ich die Anerkennung beantragt habe. Mit dem endgültigen Bescheid verfüge ich über eine sehr gute Grundlage für meine berufliche Zukunft. Ich kann mir gut vorstellen, irgendwann den Meisterabschluss zu machen. Bei der Nachqualifizierung habe ich außerdem noch einiges dazugelernt, was ich in der Praxis gut gebrauchen kann.“

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