Menschen mit Behinderung sind Fachkräfte mit besonderen Qualitäten

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Es gibt eine Vielzahl von Betrieben, die von sehr guten Erfahrungen berichten können, wenn sie Mitarbeiter mit und ohne Behinderungen gemeinsam beschäftigen. Diese Arbeitgeber loben den positiven Einfluss, der dadurch für das gesamte Betriebsklima entsteht und ganz besonders die hohe Zuverlässigkeit und Motivation, die ihre Beschäftigten mit Behinderung jeden Tag im Team vorleben. Die meisten Unternehmen weisen zudem darauf hin, dass es nicht vorrangig die Fördergelder sind, die sie zu ihrer Personalpolitik bewegen.

»Arbeitgeber loben die hohe Zuverlässigkeit und Motivation der Beschäftigten mit Behinderung.«

Sie alle stehen im Wettbewerb, der höchste Ansprüche an die Qualität ihrer Produkte stellt. Menschen mit einem Handicap zu beschäftigen, rechnet sich für diese Firmen. Wenn diese Mitarbeiter am richtigen Platz eingesetzt werden, erzielen sie hervorragende Arbeitsergebnisse. Schwerbehinderte Arbeitskräfte zu beschäftigen, ist deshalb beispielsweise oft sehr viel profitabler, als einfache Tätigkeiten ins Ausland zu verlagern.

Als behindert im Sinne des Gesetzes gilt ein Mensch, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert ist und er dadurch zum Beispiel Hilfen für die Teilhabe am Arbeitsleben benötigt. Wenn vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr festgestellt wird, spricht der Gesetzgeber von einer Schwerbehinderung. Ist die Aufnahme oder der Erhalt des Arbeitsplatzes behinderungsbedingt gefährdet, kann die Agentur für Arbeit bereits Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30, aber weniger als 50, schwerbehinderten Arbeitskräften gleichstellen.

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