Förderrichtlinie "Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel"

25.08.2017

Nachdem Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bereits im Juni 2017 den Startschuss für die Einrichtung von betrieblichen Lern- und Experimentierräumen gegeben hatte, können nun auch Fördermittel für die Einrichtung neuer Lern- und Experimentierräume beantragt werden.

Die Idee: In geschützten Räumen können Unternehmen und Verwaltungen neue Arbeitsweisen in den Themenfeldern Führung, Chancengleichheit und Teilhabe, Gesundheit oder Wissensmanagement erproben.

Unternehmensleitung und Beschäftigte suchen gemeinsam und ohne Vorbehalte nach neuen Wegen, den Wandel der Arbeitswelt zu gestalten.
Förderfähig sind Lern- und Experimentierräume, die innovative Lösungen für die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt entwickeln, auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Belegschaft stattfinden und durch wissenschaftliche Einrichtungen begleitet und evaluiert werden.

Teilnehmende Unternehmen und Verwaltungen können ihre Experimentierräume auf dem Online-Portal www.experimentierräume.de präsentieren und sich mit anderen Teilnehmern austauschen.

Die Förderung beginnt frühestens im ersten Halbjahr 2018, der maximale Förderzeitraum beträgt drei Jahre. Weitere Informationen und Materialien zum Bewerbungsverfahren, den Förderbedingungen und dem Leistungsumfang erhalten Sie auf der Webseite des Projektträgers gsub – Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH.

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