Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz– erleichterte Einwanderung für ausländische Fachkräfte mit Berufsausbildung

24.02.2020

Am 1. März 2020 tritt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Unternehmen soll es in erster Linie leichter gemacht werden, qualifizierte Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU zu beschäftigen und auszubilden. Fachkräfte sollen ihren Weg schneller und unbürokratischer in die Unternehmen finden.
Insbesondere Fachkräfte mit Berufsausbildung sollen – neben Akademikern - in Zukunft leichter nach Deutschland zu Arbeitszwecken einwandern können.

Eine Veränderung ist, dass die Beschäftigung von Fachkräften mit Berufsausbildung, d.h. nicht-akademischer Ausbildung, nicht mehr auf Engpassberufe beschränkt ist.
Mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung erlaubt der Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung auch diesen Fachkräften den Zugang zu allen Berufen, für die sie ihre Qualifikation befähigt.
Die sogenannte Vorrangprüfung wird weitgehend ausgesetzt. Das bedeutet, dass nicht mehr geprüft werden muss, ob für den konkreten Arbeitsplatz eine Bewerberin oder ein Bewerber aus Deutschland oder der EU zur Verfügung steht. Die Prüfung der Arbeitsbedingungen durch die Bundesagentur für Arbeit bleibt weiterhin erhalten.

Neu ist die Einführung eines beschleunigten Visumsverfahrens, das im Inland eingeleitet wird.

Ebenfalls erweitert werden für Drittstaatsangehörige, die im Ausland bereits eine Ausbildung durchlaufen haben, die nicht deutschen Standards entspricht, die Möglichkeiten der Nachqualifizierung zum Zweck der Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation.
Der Zugang für IT-Fachkräfte ist ab sofort auch ohne formelle Ausbildung möglich.
Bereits bestehende Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss, wie z.B. die Blaue Karte EU, werden fortgeführt.

Unternehmen, die sich u.a. fragen, was das neue beschleunigte Visumsverfahren ihnen bringt, welche Behörde hierfür zuständig ist oder an wen sie sich bzgl. der Gleichwertigkeit ausländischer Qualifikation wenden können, bietet der Welcome Service Region Stuttgart Informationen und Unterstützung an.
Ihre Ansprechpartnerinnen hierfür sind:
Dr. Verena Andrei, Tel.  +49  711 22835-880, verena.andrei@region-stuttgart.de
Ronja Vecsey, Tel.  +49  711  22835-874, ronja.vecsey@region-stuttgart.de

Eine ausführliche Übersicht über die konkreten Veränderungen finden Sie auf Make it in Germany, dem Portal der  Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

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