Betriebliche Mobilität & Nachhaltigkeitsbericht (CSRD)
Am 5. Januar 2023 ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) in Kraft getreten. Sie bringt tiefgreifende Änderungen für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen mit sich. Diese wird hinsichtlich Umfang, Kategorien und Indikatoren deutlich ausgeweitet und bezieht nun sukzessive weitere Unternehmensgruppen mit ein, für die die Berichtserstattung in den kommenden Jahren verpflichtend wird. Für die Umsetzung der neuen Anforderungen im unternehmerischen Nachhaltigkeitsbericht hat die Europäische Kommission umfassende Standards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) vorgelegt.
Wie sind die ESRS aufgebaut? In welche Kategorien spielt die Mobilität im Betrieb (Pendelverkehre, Dienstreisen, Fuhrpark, Elektromobilität) mit ein? Anhand von welchen Indikatoren und Standards wird die betriebliche Mobilität (BMM) im Nachhaltigkeitsbericht erfasst und wie kann das betriebliche Mobilitätsmanagement hier unterstützen? In Kooperation mit der B.A.U.M. Consult veranstaltet die WRS hierzu am 18.07.2024 (online) eine Special-Session im regionalen BMM-Netzwerk. Die regionale Netzwerkveranstaltung richtet sich an geladene Mobilitätsverantwortliche aus Unternehmen, Behörden und weiteren Einrichtungen der Region Stuttgart. Wir freuen uns über Ihr Interesse!
@WRS_GmbH: Danke an die @ihk_stuttgart für den spannenden Tag auf der gestrigen Jobmesse.😊👍 https://t.co/DXcSeAPq7t
vor 11 Tagen@WRS_GmbH: Heute wird in der WRS über die Weiterentwicklung des Q. Guides gesprochen – die zentrale Anlaufstelle für… https://t.co/kbDOVv2OQ1
vor 12 Tagen@WRS_GmbH: Auftakt-Meeting für das EU-Förderprojekt #Greenpact! Neun europäische Projektpartner*innen haben sich heute bei uns… https://t.co/CLi00PClnt
vor 13 Tagen