Mit zahlreichen Programmen unterstützt der Bund Unternehmen darin, Weiterbildungsmaßnahmen umzusetzen. Die wichtigsten im Überblick:
Das Programm WeGebAU fördert Maßnahmen für ungelernte Beschäftigte und ältere Mitarbeiter. Abhängig vom Alter werden die Kurskosten ganz oder teilweise übernommen. Bei Geringqualifizierten zahlt der Bund die vollen Lehrgangskosten, wenn die Weiterbildung zu einem Berufsabschluss führt. In Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitern werden außerdem auch 75 Prozent der Lehrgangskosten für ältere Beschäftigte ab 45 Jahren übernommen, wenn deren Schulungszeit zumindest teilweise in die Arbeitszeit fällt. Weiterbildungen für Jüngere werden bis zu 50 Prozent gefördert – vorausgesetzt der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte der Lehrgangskosten.
Fachbezogene Weiterbildungen wie beispielsweise Fortbildungen zum Fachwirt werden mit Weiterbildungsstipendien gefördert. Die finanzielle Unterstützung beträgt maximal 7.200 Euro für drei Jahre. Die Zielgruppe sind junge Fachkräfte unter 25 Jahren, die in ihren Ausbildungen oder in ihrem Beruf besondere Leistungen erbracht haben.
Unabhängig von ihrem Alter erhalten Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung Aufstiegsstipendien, wenn sie sich durch ein Erststudium beruflich weiterentwickeln wollen. Wenn das Studium berufsbegleitend stattfindet, beträgt die Fördersumme jährlich 2.400 Euro. Voraussetzung ist ein Berufsabschluss mit der Note 1,9 oder besser.
Auch das neue Aufstiegs-BAföG ist ein altersunabhängiges Förderangebot für Mitarbeiter, die sich in einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Gefördert werden Fortbildungskosten und ggf. Unterhaltsbedarf der Mitarbeiter.
Mit der Initiative Zukunftsstarter werden Betriebe unterstützt, die jungen Erwachsenen ab 25 Jahren und geringqualifizierten Beschäftigten, die umschulen oder einen Berufsabschluss nachholen wollen, einen Ausbildungsplatz anbieten. Die Förderung umfasst Arbeitsentgeltzuschüsse für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten sowie Pauschalen zu den Sozialversicherungsbeiträgen.
Mit Prämiengutscheinen übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung bis zu maximal 500 Euro. Die jeweiligen Mitarbeiter müssen dazu durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und dürfen über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.